Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftstätigkeiten zwischen der VIVASANA® Gemeinschaftspraxis und Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Durch das Buchen eines Termins anerkennt der Kunde automatisch die vorliegenden AGB.
Haftungshinweis
Alle Angebote, Behandlungen sind ausschliesslich gemäss unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Garderobe in der Praxis wird keine Haftung übernommen.
Termine
Terminvereinbarungen werden nur telefonisch entgegen genommen. Vereinbarte Terminabsprachen zwischen VIVASANA® Gemeinschaftspraxis und dem Kunden sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig annullierte Sitzungen werden voll verrechnet. Diese Kosten können nicht von der Krankenkasse zurückgefordert werden.
Zahlungskonditionen
Die von uns erfolgten Leistungen sind nach jeder Behandlung bar zu bezahlen. Abonnemente können natürlich weiterhin mit Rechnung beglichen werden. Für Geschenkgutscheine, die via Post versendet werden, wird ein Portozuschlag von CHF 5.00 verrechnet. Es gelten Preise gemäss Preisliste (Internet / Praxisaushang). Preisänderungen vorbehalten. Abgebrochene Behandlungen und im Voraus bezahlte Honorare / Abonnemente werden nicht rückerstattet.
Ärztliche Verordnung für med. Fusspflege / Podologie
Eine podologische Behandlung wird in den meisten Fällen nicht von der Krankenkassen bezahlt, auch nicht mit einer ärztlichen Verordnung. Die von uns erfolgten Leistungen sind immer nach jeder Behandlung bar zu bezahlen.
Setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse/Versicherung in Verbindung, um abzuklären, ob die Behandlung übernommen wird. Sollten Sie bereits eine schriftliche Kostengutsprache (KoGu) von Ihrer Krankenkasse/Versicherung erhalten haben, bringen Sie uns diese bitte mit. Gerne stellen wir Ihnen eine Quittung aus, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse/Versicherung weiterleiten können.
Krankenkasse
Medizinische Masseure absolvieren eine mehrjährige Ausbildung und besitzen einen eidgenössischen Fachausweis EFA. Sie sind verpflichtet jährlich eine festgelegte Anzahl an Fortbildungsstunden zu leisten, um auf dem neusten Stand der medizinischen Entwicklung zu bleiben und ihr Fachwissen zu vertiefen. Durch die Mitgliedschaft bei der ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) und EMR (Erfahrungsmedizinischer Register) werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zu den Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) übernommen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Die Behandlungen können nicht über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden.
Behandlungen
Bei der Erstkonsultation wird eine ausführliche Anamnese (Gesundheitsfragen) erstellt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese- und Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Der Kunde informiert - ohne Aufforderung - bei späteren Konsultationen über gesundheitliche Veränderungen. Behandlungen erfolgen nach aktuellen und zeitgemässen Wissen, Erfahrung, Methoden und Techniken. Für die Podologie-Anwendungen wird gemäss den berufsspezifischen Vorgaben der Gesundheitsdirektion Schweiz und des Schweizerischen Podologen-Verbands (SPV) verfahren. Risiko-Patienten werden ausserdem über zusätzliche Behandlungsrisiken aufgeklärt. Risiko-Patienten wie Diabetiker, Bluter, Spastiker, Rheumakranke werden grundsätzlich nur unter Ausschluss jedweder Gewährleistung und Haftung behandelt. Die Behandlung erfolgt auf eigenes Risiko. Wir richten unser Angebot an medizinisch abgeklärte Personen. Wir geben keine Heilungsgarantie.
Sicherheit
Der Empfang/Eingangsbereich der VIVASANA® Gemeinschaftspraxis wird videoüberwacht. Mit betreten der Praxis willigen Sie damit ein.
Schlussbestimmungen
Unsere Geschäftsbedingungen liegen / hängen deutlich sichtbar in unseren Praxisräumen. Ein Exemplar ( Kopie ) der Selbstauskunft, sowie der Behandlungsbedingungen werden auf Wunsch dem zu behandelnden Patienten ausgehändigt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bülach.
Kloten, 1. Juni 2016
VIVASANA® Gemeinschaftspraxis / VIVASANA® Group GmbH
Geschäftsführer und Geschäftsführerin
Ezio Gallo
Esther Kohler