Krankenkassen-Anerkennung für med. Massagen
Wir sind Mitglied der ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) und dem EMR (Erfahrungsmedizinisches Register). Daher werden unsere medizinischen Massagen von den meisten Krankenkassen mit komplementärer Zusatzversicherung getragen.
Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Die Behandlungen können nicht über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden.
Podologische Behandlungen des diabetischen Fusssyndroms (DFS)
Seit Januar 2022 ist die podologische Behandlung des diabetischen Fusssyndroms (DFS) eine Pflichtleistung der Grundversicherung in der Krankenkasse. Die Bewilligungen für unsere Praxis wurde im Dezember 2022 erteilt.
Die Abrechnung erfolgt nur mit der nötigen ärztlichen Verordnung.
Ohne ärztliche Verordnung sind die von uns erfolgten Leistungen nach jeder Behandlung bar zu bezahlen.
Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgefüllte Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte zur nächsten Konsultation mit.
Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.