Wichtige Informationen

Neukundenstopp für medizinische Fusspflege / Podologie

Leider haben wir im Moment keine Kapazität neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Die Situation wird in

5 Monaten neu beurteilt. Sollten Sie einen Notfall-Termin benötigen, dürfen Sie uns dennoch kontaktieren und wir versuchen, mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Podologische Behandlungen des diabetischen Fusssyndroms (DFS)

Seit Januar 2022 ist die podologische Behandlung des diabetischen Fusssyndroms (DFS) eine Pflichtleistung der Grundversicherung in der Krankenkasse. Die Bewilligungen für unsere Praxis wurde im Dezember 2022 erteilt.

Die Abrechnung erfolgt nur mit dem offiziellen ärztlichen Verordnungsformular.

Bitte bringen Sie die vom Arzt vollständig ausgefüllte Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte zur nächsten Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.

 

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Verordnungsformular für DFS
Verordnung DFS.pdf
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Bei uns sind Sie in guten Händen.